Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Es können alle Mädchen und Jungen zwischen 6 und 15 Jahren teilnehmen. 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Sie erhalten innerhalb von 2 Tagen eine Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung verpflichteten Sie sich, den zu überweisenden Betrag umgehend, nach Erhalt der Anmeldebestätigung (innerhalb von 3 Tagen) auf das angegebene Konto zu überweisen. 

Die Trainingseinheiten sollten, um den Entwicklungserfolg zu sichern, möglichst hintereinander absolviert werden. Abmeldungen haben bis 48 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Spätere Infos gelten als unentschuldigt.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Wir bieten jedoch die Möglichkeit, an dem jeweils anderen Trainingstag die Trainingseinheit nachzuholen. Voraussetzung ist, dass die nicht wahrgenommene Einheit entschuldigt war. Nachholtermine sollten möglichst zeitnah erfolgen. Eine Anmeldung dafür ist zwingend erforderlich.

Sofern wir eine elektronische Form der Abmeldung von Trainingseinheiten anbieten, ist diese zu nutzen. 

Planen Sie bei Abschluss eines Abos Ihre Trainingstage fest und weit im Voraus ein.

 

In den Ferien findet keine Rot-Weiße Talentförderung statt. Hier wird das Feriencamp der Fußballschule (siehe Button Fußballschule) angeboten.

Mit der Anmeldung erklären Sie, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Darüber hinaus versichern Sie mit der Anmeldung, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit. Außerdem stimmen Sie zu, dass Foto und Filmaufnahmen von Ihrem Kind durch die Rhein(er)BallSpaß UG (haftungsbeschränkt) für Werbezwecke oder andere öffentliche PR-Maßnahmen in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen.

Aufgrund wetterbedingter oder sonstiger Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnde Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen. 


Rücktrittserklärung

Wird die Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Rücktritt bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. 

Rhein(er) BallSpaß gUG (gemeinnützige Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt, hat das Recht bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung angeboten. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der angebotenen Ersatzveranstaltung ab, so hat er einen Rückerstattungsanspruch seines geleisteten Teilnahmebeitrags.

Rhein(er) BallSpaß gUG hat das Recht bei Verletzung von Vertragspflichten, insbesondere bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung bis zum vorgegebenen Zahlungsziel vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt ebenso bei groben Verstößen gegen die allgemeinen Verhaltensregeln oder bei Missachtung der Weisungen des aufsichtsführenden Trainer- und Betreuerteams oder bei Begehung von Straftaten.


Haftung bei Krankheit/Unfall

Rhein(er)BallSpaß gUG übernimmt keine Haftung für Unfall oder Krankheit, die durch die Teilnahme bedingt sind. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit. 

Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen, der Erziehungsberechtigten, soweit vorhanden, abgesichert. 

Sie gestatten, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Insektenstiche etc., die durch uns mit Desinfektionen, Wundsalbe, Brandsalbe, Kühlung, etc. versorgt werden dürfen.
 

Erklärung des/der Erziehungsberechtigten

Mein/e Tochter/Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung bzw. des Veranstalters Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen bzw. dem Veranstalter angesetzt sind, übernimmt der/die Erziehungsberechtigte selbst.

Mir ist bekannt, dass bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen der Veranstalter ein Anruft erfolgt und ich meine Tochter/ meinen Sohn sofort abholen muss.


Haftung und Versicherung

Besuche der Einheiten durch prominente Gäste sind keine garantierten Leistungen, die als Bestandteil zur Erfüllung des Vertrages zählen. BallSpaß bemüht sich bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, sichert diesen jedoch nicht zu.

Rhein(er)BallSpaß gUG (haftungsbeschränkt) haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

Rhein(er)BallSpaß gUG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Diebstahl und Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen oder deren Missbrauch. Für Schäden, das Kind/Jugendliche verursacht, haften die Eltern. 


Weitere Vereinbarungen

Änderungsvorbehalt besteht und ist Bestandteil der AGB.


Datenweitergabe und -speicherung

Mit Absenden Ihres Anmeldeformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre uns überlassenen persönlichen Angaben in datenschutzrechtlich zulässigem Umfang an Partner von Rhein(er)BallSpaß gUG (haftungsbeschränkt) weitergegeben werden dürfen. Die Daten der Teilnehmer werden von Rhein(er)BallSpaß gUG (haftungsbeschränkt) gespeichert.


Datenschutz

Rhein(er)Ballspaß gUG nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Nutzung von Daten sind in den AGB ausdrücklich genannt. Die Nutzung zur Kontaktaufnahme bedarf Ihrer Zustimmung.

Stand: 10.12.2023

 

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